B196 – Mit dem Autoführerschein ein Leichtkraftrad 125 ccm fahren – so geht’s

Motorräder der Klasse A1 mit Autoführerschein fahren – dein “Upgrade”

Seit dem 1.1.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse A1 im Inland zu fahren.

Berechtigung:

– Krafträder (Schaltung oder Automatik) der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung (15 PS)
– es handelt sich um eine Ausweitung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Klasse A1. Somit ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A 2 nicht möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen

Voraussetzung:

– Mindestalter 25 Jahre
– Seit mindestens 5 Jahren Führerscheininhaber Klasse B
– Teilnahme an 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten – 4 mal Theorie und 5 mal Praxis
– Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Behörde einreichen und den neuen Führerschein mit Schlüsselzahl 196 beantragen

Kosten:

– Zur Einführung der Schlüsselzahl 196 bieten wir die Ausbildung ab 600 € an. (inkl. Grundbetrag, theoretischer Unterricht (4×90 min), praktische Ausbildung (5×90 min) und Bescheinigung)
– zzgl. Gebühren für Verwaltung und Amt. Gegebenenfalls Zusatzkosten durch weiter anfallende Übungsfahrstunden Kl A1

Ausbildung:

Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
Die Ausbildung endet ohne eine theoretische oder praktische Prüfung.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen.

Theoriekurse:

Die Termine für den klassenspezifischen Motorradunterricht finden ab sofort monatlich mindestens einmal statt.

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