Sonstiges:
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) Für 16 - 17 Jährige - wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres, - Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
- Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.
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