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KLASSE A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: keine zeitliche Befristung
Einschluß: Klasse M
Sonstiges:

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS)

Für 16 - 17 Jährige

  • wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres,

  • Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
  • Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.



 


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