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KLASSE B
     
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: keine zeitliche Befristung
Einschluß: Klasse L, M
Sonstiges:

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
  1. die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
  2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
 


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