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Mindestalter: 18 Jahre
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Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
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Gültigkeit: keine zeitliche Befristung
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Einschluß: Klasse L, M
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Sonstiges:
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
- die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
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