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KLASSE BE
     
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
Gültigkeit: keine zeitliche Befristung
Einschluß: Klasse L, M
Sonstiges:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen Übersteigen.
  1. beide Fahrzeuge zusammen eine größere zulässige Gesamtmasse als 3,5 t aufweisen oder
  2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist und zugleich die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt oder
  3. bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

 


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