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| | | |  | Mindestalter: 17 Jahre
| Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
| Gültigkeit: keine zeitliche Befristung
| Einschluß: Klasse BF17 schließt die Klassen L, M und S ein.
| Sonstiges:
Berechtigt das Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B ab 17 Jahren in Verbindung mit einer Begleitperson.
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern: - die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
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