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KLASSE CE
     
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Gültigkeit:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen

Einschluß: Wie Klasse C
Sonstiges:

Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

 


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