Sonstiges: Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Für 18 bis 24 Jährige - Die Fahrerlaubnis der Klasse A begrenzt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW Motorleistung).
- Die Beschränkung ergibt sich aus dem Erteilungsdatum (Feld 14 des Führerscheines).
- Nach Ablauf von 2 Jahren entfällt die Beschränkung "automatisch", die FE muss nicht umgetauscht werden.
- Gilt nur für Inhaber des neuen Kartenführerscheins.
Ab Vollendung des 25. Lebensjahres, - kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden "Direkteinstieg".
|