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KLASSE A
Mindestalter: 18 / 25 Jahre (Klasse A begrenzt / Klasse A direkt)
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: keine zeitliche Befristung
Einschluß: Klasse A1, M
Sonstiges:

Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Für 18 bis 24 Jährige

  1. Die Fahrerlaubnis der Klasse A begrenzt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW Motorleistung).
  2. Die Beschränkung ergibt sich aus dem Erteilungsdatum (Feld 14 des Führerscheines).
  3. Nach Ablauf von 2 Jahren entfällt die Beschränkung "automatisch", die FE muss nicht umgetauscht werden.
  4. Gilt nur für Inhaber des neuen Kartenführerscheins.

Ab Vollendung des 25. Lebensjahres,

  • kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden "Direkteinstieg".



 


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