Was ist das Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)?

Seit dem 14.08.2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, welches die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch Neuregelung für Berufsanfänger und Weiterbildungen der Berufkraftfahrer zum Ziel hat.

Für wen gilt das Gesetz?

Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 und Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein entsprechend eintragen lassen.

Umfang der Weiterbildung?

Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Zeitstunden à 60 Minuten Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Seminaren.

Inhalt der Weiterbildungsseminare

Die Weiterbildung gliedert sich in verschiedene Seminarthemen bzw. Module auf, dabei werden Themen und Module aus den drei übergeordneten Kenntnisbereichen:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

vermittelt.

Nachweispflicht

Nach Abschluss eines Seminars erhalten Sie von Fit For Drive Weiterbildung eine Teilnahmebestätigung ohne mündliche oder schriftliche Prüfung. Da wir als Veranstalter aktuell die Teilnahme direkt an das Fahrerlaubnisregister übermitteln, erhält jeder Teilnehmer, nur zur eigenen Kontrolle einen Nachweis, Im Rahmen der Führerscheinverlängerung legen Sie die Teilnahmebestätigungen nicht mehr bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle vor. Sie erhalten nach Beantragung beim zuständigen Landratsamt zukünftig einem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit der (Kennziffer 95).

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.