Staplerschein

Die Berufsgenossenschaften aller Betriebe, in denen Gabelstapler, Hubameisen etc. eingesetzt sind, mahnen die Betriebsinhaber in letzter Zeit immer eindringlicher, ihre Gabelstapler-Fahrer durch eine fundierte Ausbildung in der sicheren Handhabung von Flurförderfahrzegen unterrichten zu lassen.

Das Ziel ist die Unfallverhütung und damit die Reduzierung von Folgekosten bei der Regulierung von Arbeitsunfällen vor allem für den Unternehmer selbst.

Wir möchten Ihnen die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer entweder für Einzelteilnehmer oder für Gruppen ab 8 Teilnehmern auf Wunsch vor Ort in Ihrem Betrieb (Inhouse-Schulung) anbieten.

Vorraussetzungen

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:
• Mindestalter 18 Jahre
• geistig und körperlich geeignet sein
• theoretisch und praktisch ausgebildet sein
• eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben
• vom Unternehmer mit der Führung des Staplers beauftragt sein. (Fahrauftrag)

Inhalte

1. Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Vorschriften:
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), arbeitsmedizinische Vorschriften, Unternehmerverantwortung, Aufsichtspflicht etc.
Technik:
 Aufbau, Ausrüstung und Prüfung des Gabelstaplers, auf den Gabestapler wirkende Kräfte und Momente, Zusatzgeräte
Einsatz von Gabelstaplern:
Verkehrssicherheit, sichere Fahrweggestaltung, Gefälle/Steigung, typische Unfallgefahren, Gefahren durch Abgase, Mitfahrer

2. Praktische Ausbildung
Unterweisung in die sichere Handhabung eines Gabelstaplers, fahrpraktische Ausbildungs- und Prüfungsübungen.

Lehrgangsgebühr

Einzelteilnehmer EUR 195 € (Nach § 4 Nr.21 UStG sind diese Leistungen von der Mehrwertsteuer befreit.)

Firmenschulungen: Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen, Vorort in Betrieben, Preise auf Anfrage

Dauer: 2 Tage ( 16 Unterrichtsstunden ) Begin: 8.00 Uhr – Ende: 16.00 Uhr

Anmeldung:

Hotline: 0 93 41 / 600 363 oder
Schriftlich per Fax: 0 93 41 / 84 83 94 oder über Kontaktformular