Klasse A
24
| Mindestalter: 24 Jahre
|
|
| Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
|
|
| Gültigkeit: Seit 19.01.2013 werden alle Führerscheine (Dokument – nicht die Fahrerlaubnis!) auf maximal 15 Jahre erteilt.
|
|
| Einschluß: Klasse A1, AM
|
|
| Sonstiges: Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Bei Direkteinstieg entfällt die Leistungs- und Gewichtsbeschränkung. |

