Klasse A1 (Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe)
Mindestalter: 16 Jahre
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Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
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Gültigkeit: Seit 19.01.2013 wird die Fahrerlaubnis nur noch maximal 15 Jahre erteilt!
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Einschluß: Klasse AM
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Sonstiges: Krafträder der Klasse AM (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) Für 16 – 17 Jährige
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