Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre
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Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
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Gültigkeit: Seit 19.01.2013 werden alle Führerscheine auf maximal 15 Jahre erteilt!
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Einschluß: Klasse L, M
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Sonstiges:Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen Übersteigen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |