Klasse MOFA

Mindestalter: 15 Jahre


Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich


Gültigkeit: keine zeitliche Befristung


Einschluß: Keine


Sonstiges:Mofa: einspurig, auch ohne Tretkrubel, einsitzig, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern dürfen angebracht sein,bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Motorisierte Krankenfahrstühleeinsitzig, Leermasse höchstens 300 kg, bis 25 km/h bauartbestimmte HöchstgewschindigkeitTheorieausbildung: 6 UnterrichteFahrstunden:

  • bei Einzelunterricht: mindestens eine Doppelstunde zu je 90 Minuten
  • bei Gruppenunterricht: mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten

Sonderfahrten: keine

Prüfung: nur Theorie

Besonderheiten: Bei Mitnahme von Kindern bis 7 Jahre, auf einem besonderen Sitz – Mindesalter 16 Jahre.
Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die wie ein Führerschein mitzuführen ist.